Das Ansehen von Online-Videostreams auf Ihrer DroiX® TV-Box ist nicht illegal. Viele Medienproduzenten bieten Streaming-Optionen an, z. B. den iPlayer der BBC, Instant Video (Prime) von Amazon und NetFlix. In den letzten Jahren hat dieser Bereich der direkten Bereitstellung von Over-the-Top-Inhalten (OTT-Inhalten) massiv zugenommen, auch als Reaktion auf die steigende Popularität des Streaming-Video-Anbieters Youtube.
Die Verbraucher können jetzt über eine Vielzahl von Geräten mit Internetanschluss wie PCs, Mini-PCs, Spielkonsolen, Android-Boxen, Smartphones, Tablets und Smart-TVs auf OTT-Inhalte zugreifen. Einer Umfrage aus dem Jahr 2015 zufolge schauen 15 Millionen Einwohner des Vereinigten Königreichs TV-Streams und 10 Millionen nutzen Dienste wie NetFlix für Filme.
Der Unterschied zwischen dem Herunterladen und dem Online-Streaming von Medien besteht darin, dass beim Herunterladen die Daten für die spätere Nutzung auf einem physischen Gerät, z. B. der Festplatte eines PCs, gespeichert werden. Beim Online-Streaming werden zwar Daten heruntergeladen, aber es wird nicht versucht, sie dauerhaft auf einem Gerät zu speichern.
Am 5. Juni 2014 hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) entschieden, dass das Streaming illegaler Inhalte im Internet in Europa legal ist. Das Weblog Boy Genius Report stellte fest: „Solange ein Internetnutzer urheberrechtlich geschützte Inhalte online streamt … ist es für den Nutzer legal, wenn er nicht vorsätzlich [sic] eine Kopie der besagten Inhalte erstellt. Wenn der Nutzer sie nur direkt über einen Webbrowser anschaut, indem er sie von einer Website streamt, auf der sie gehostet wird, macht er oder sie offensichtlich nichts falsch. Quelle: Wikipedia
Im Jahr 2013 wurde der Streamingdienst FilmOn aus diesen Gründen angewiesen, seinen Aufnahme-/DVR-Dienst einzustellen. Im selben Jahr wurde FilmOn zweimal von der FCC in zwei ihrer Empfehlungen (NPRM) an den Kongress und den Senat zitiert, um OTT-Inhalte oder die Bereitstellung über das Internet als legale Plattform für die Bereitstellung von Fernsehen zuzulassen und FilmOn als MVPD (Multichannel Video Programming Distributor) zu bestätigen.
Online-Streams, die Abonnements oder Geoblocking umgehen, fallen in eine Grauzone. Moralisch gesehen könnte dies als zweideutig angesehen werden, rechtlich gesehen ist es jedoch völlig in Ordnung, da die Verbraucher keine Kopie speichern. In einem Artikel aus dem Jahr 2015 stellt das britische Amt für geistiges Eigentum (IPO) fest, dass britische Verbraucher inzwischen lieber legale Inhalte als Raubkopien ansehen. Die Umfrage ergab, dass 62 % der britischen Internetnutzer inzwischen einen Streaming- oder Download-Dienst nutzen, wobei 1 von 5 einen Dienst wie IPVanish nutzt, um geoblockierte Streams anzusehen.
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts wurde noch kein Einwohner des Vereinigten Königreichs wegen des Betrachtens eines Internetstreams strafrechtlich verfolgt. Im Jahr 2015 hat die britische Regierung 3,1 Millionen Pfund zur Verfügung gestellt, um die Einwohner über den Zugang zu Inhalten zu informieren. Das IPO arbeitet auch mit der Europäischen Kommission zusammen, um bessere Möglichkeiten zu finden, Inhalte grenzüberschreitend zum Kauf und zur Ansicht bereitzustellen, was dazu beitragen kann, „Piraten“-Inhalte und Geoblocking zu reduzieren.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Anschauen von Online-Streams zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts rechtlich gesehen legal ist. Solange Sie zum Beispiel keine Medien auf Ihrem PC speichern, ist es in Ordnung, Online-Streams anzusehen. DroiX® TV Boxen sind lediglich Instrumente, mit denen man etwas richtig oder falsch machen kann. Wir von DroiX® versuchen, das Leben derjenigen zu erleichtern, die das Kabelfernsehen abschaffen und sich daran gewöhnen möchten, legale Inhalte mit Hilfe einer neuen DroiX® TV BOX zu sehen.